SAP’s neues Lizenzmodell wurde gemeinsam mit der DSAG zur Bewältigung der lange kontrovers diskutierten indirekten Nutzung (Indirect Use) entwickelt und kommt mit einer positiven Absicht, aber einem beträchtlichen neuen Kostenblock. Es soll dazu dienen, verbundenen Systemen von Drittanbietern den Zugriff auf die SAP-Daten zu ermöglichen, ohne dass hierfür zusätzliche externe User zu lizenzieren wären. Im Falle eines Software-Audits entfällt so die Diskussion über die Art der Nutzung, welche SAP in den letzten Jahren im Rahmen der regelmäßigen Lizenz-Vermessung vermehrt ins Zeug geführt hatte und so zu erheblichen Lizenznachforderungen führte.
Umstrittene indirekte Nutzung
Eine besondere Beachtung erhielt dieses Thema mit der gerichtlichen Auseinandersetzung von SAP mit Deagio, einem Spirituosen-Konzern in UK. Dort hatte das Gericht in erster Instanz der SAP die grundsätzliche Berechtigung zugesprochen, eine solche indirekte Nutzung geltend machen zu dürfen. Durch den hohen Streitwert von 55 Mio Pfund wurde schlagartig allen SAP-Nutzern bewusst, dass das Audit-Risiko auf Basis solcher Nutzungsszenarien möglicherweise recht erheblich sein könnte.
Ermittlung der neuen Gebühren
Die nun vorliegende Regelung zum Erwerb des Nutzungsrechts auf Basis der jährlichen Anzahl von SAP-Belegen ist nicht unkompliziert und bedarf einer guten Abschätzung der tatsächlichen Architektur der Schnittstellen, sowie die Identifizierung der insgesamt dabei beteiligten Belegtypen. Auch hier ist für die Zukunft Vorsicht geboten: Nicht nur, dass SAP die Auslegung dieser Regeln noch nicht ausreichend dokumentiert hat, sondern auch dass die Nutzungsszenarien beim Anwenderunternehmen durch neue Schnittstellen weitere Belegtypen involvieren könnte.
Lizenzkosten beim Wechsel zum neuen Modell
Mit dem neuen Modell wird also zur Abdeckung der Indirect-Use-Problematik zusätzlich zur bisher pauschale ERP-Lizenzierung per User eine zusätzliche Volumen-Metrik, nämlich die Anzahl SAP-Belege, eingeführt. Das bedeutet, dass sich so auch die bisher bereits lizenzierte Nutzung verteuert, weil auch diese Nutzung in die Beleganzahl eingeht. Nicht alle Anwenderunternehmen werden darüber glücklich sein, auch wenn die Drohung von Schaden aus der indirekten Nutzung damit erledigt scheint. Eine genaue Analyse liefert auditprotect in dem Beitrag von Dr. Robert Fleuter.
Fazit: Vor der Migration auf das neue Modell sollte das Risiko der indirekten Nutzung genau ausgeleuchtet werden.